Allgemeine Geschäftsbedingungen Easy SMILE
- GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der VIP Binderconsulting (nach-folgend „VIP“) – und – soweit inhaltlich jeweils anwendbar – dem Benutzer der Software EASy Smile (nachfolgend „Lizenznehmer“ oder insgesamt „Kunde“) so wie von VIP angeboten.
Kunden sind ausschließlich Unternehmer; nur gegenüber diesen gelten die vorlieg-enden AGB.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur Gegenstand der vorliegenden Geschäftsbeziehung, wenn und soweit wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und VIP für diese Geschäfte nicht vorgehende AGB verwendet.
2. VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSÄNDERUNG EINSCHLIEß-
LICH ENTGELTEN
2.1 Zustandekommen des Vertrages.
Der Vertrag kommt online durch Beauftragung auf der Landing Page und Annahme (Bereitstellung der Software sowie der Zugangsdaten) durch VIP zustande.
Für die Geschäftsbeziehung gelten diese AGB.
Bestelldatum und Nutzungsbeginn können aus verschiedenen Gründen z. T. erheblich auseinander fallen. Die Mindest - Vertragslaufzeit von 12 Monaten beginnt grundsätzlich mit dem ersten Zahlungseingang (SEPA-Lastschriftverfahren) auf dem Konto der VIP.
Eine Nutzung bzw. F0reischaltung der Software ist vorher ausgeschlossen.
2.2 Änderungen der AGB
Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem vorge-schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten.
Die Zustimmung des Kunden zum Angebot der VIP gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.
Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die VIP in ihrem Angebot gesondert hinweisen.
VIP wird dann die geänderte Fassung der AGB der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
2.3. Änderungen von Entgelten
Änderungen von Entgelten für Hauptleistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden
(z. B. Lizenzgebühren) werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.
Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn VIP in ihrem Angebot besonders hinweisen.
Werden dem Kunden Änderungen >10% angeboten, kann er den von den Änderun-gen betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zum Ende des Monats kündigen.
Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn VIP in ihrem Angebot besonders hinweisen.
Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbe-ziehung nicht zugrunde gelegt.
- LIZENZGEWÄHRUNG
VIP gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen des dieser AGB einhalten, für die Dauer des Vertrages (Lizenzgewährung) die Rechte nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze:
3.1 Installation und Verwendung
Sie sind berechtigt, mit einer Lizenz die VIP-Software (EASY Smile) auf einer der Lizenz entsprechenden Anzahl an PC (Server und Clients) in Ihrer Praxis / Klinik („Betriebsstätte“) zu installieren und zu verwenden (Standortprinzip für Betriebsstätte).
Für die Installation an weiteren Standorten/Betriebsstätten ist, unabhängig von der Rechtsform und unabhängig von möglichen Netzwerk- und Serverlösungen, je-
weils eine zusätzliche kostenpflichtige Lizenz erforderlich.
4. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
4.1 Obligatorische Aktivierung
DIESE SOFTWARE ENTHÄLT TECHNISCHE MAßNAHMEN, DIE EINE NICHT LIZENZIERTE VERWENDUNG DER SOFTWARE VERHINDERN SOLLEN.
Sie können Ihre Rechte an der Software unter diesen AGB nur ausüben, wenn Sie Ihre Lizenz der Software in der oben beschriebenen Weise aktivieren.
VIP verwendet diese Maßnahmen zur Bestätigung, dass Sie eine rechtmäßige Lizenz der Software haben.
5. RECHTS- UND EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Vorbehalt von Rechten
VIP behält sich alle in dieser AGB beschriebenen Rechte vor.
Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und durch weitere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt.
VIP halten das Eigentum, Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte an jeglicher im Rahmen dieses Vertrages zum Einsatz kommender Software.
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
Dieser Vertrag gewährt Ihnen insbesondere keinerlei Rechte an Marken oder Dienst-leistungsmarken von VIP.
5.2 Eigentum und Eigentumsvorbehalt
VIP bleibt Eigentümer an der im Rahmen der Lizenz bereitgestellten Software.
6. EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF ZURÜCKENTWICK-
LUNG (REVERSE ENGINEERING), DEKOMPILIERUNG UND
DISASSEMBLIERUNG
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren
7. KEINE VERMIETUNG / KEIN KOMMERZIELLES HOSTING
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.
8. ZUSÄTZLICHE SOFTWARE / DIENSTE
Diese AGB gelten für Updates, Ergänzungen, Add-On-Komponenten oder Kompo-nenten internetbasierter Dienste der Software, die VIP seinen Kunden möglicher-weise bereitstellt oder verfügbar macht, es sei denn, es liegen gesonderte Bestim-mungen bei.
9. UPDATES
Updates der Software werden automatisch und unmittelbar nach Erstellung des Updates wirksam, ohne dass der Kunde etwas ändern oder installieren muss.
Damit ist sichergestellt, dass eine Nutzung des Kunden auf dem jeweils aktuellen Stand des Programms erfolgt.
10. SOFTWAREÜBERTRAGUNG
10.1 Softwareübertragung in Betriebsstätten
Der Kunde ist berechtigt, Kopien der Software auf der seiner Lizenz entsprechenden Anzahl an PC in seiner Praxis / Klinik (s. a. Nr. 3.1, Standortprinzip) zu übertragen.
10.2 Übertragung an Dritte
Diejenige Person, die die Software ursprünglich lizenziert hat, ist berechtigt, den Service-Vertrag einmalig und dauerhaft an einen anderen Endbenutzer zu über-tragen (z. B. im Rahmen der Praxisnachfolge).
Diese Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kom-mission, erfolgen und ist der VIP vorher schriftlich anzuzeigen.
Der neue Endbenutzer, der die Software erhält, muss allen Bestimmungen des Vertrages schriftlich zustimmen und erkennt diese AGB mit Vertragsübernahme an.
11. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde ist verpflichtet, die Änderungen seines Namens, seiner Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. seines Geschäftssitzes, seiner Adresse, seiner Bank-verbindung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) unverzüg-lich mitzuteilen.
12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungen des Kunden aus dem Vertrag erfolgen grundsätzlich monatlich im Voraus (bis zum 4. Werktag) per Bankeinzug von dem von ihm angegebenen Konto, sofern es sich nach der Art des Vertrages um ein Dauerschuldverhältnis handelt.
Wird die Lastschrift aufgrund mangelnder Deckung nicht eingelöst, hat der Kunde eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 EUR pro Nichteinlösung zu zahlen, wobei ihm der Nachweis eines nicht oder nicht in dieser Höhe entstandenen Schadens offen bleibt.
Er hat alle darüber hinausgehenden Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird, wobei die Aufwandspauschale angerechnet wird.
Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung bei der VIP geltend zu machen.
Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung.
Die Abrechnung gegenüber Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands erfolgt grundsätzlich für ein Jahr im Voraus.
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch eine von ihm zugelassene oder zu vertretende Nutzung der Software von VIP durch Dritte entstanden ist.
Die schriftliche Abrechnung des Service-Vertrages durch VIP erfolgt per Rech-nungsstellung einmal pro Jahr als sog. Referenzrechnung, in der die monatlichen Gebühren aufgelistet sind.
Der Abrechnungszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Folgemonat des Lieferungsmonats der Software.
Der Einzugsbeginn kann von der VIP auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden (siehe Nr. 2).
13. LIEFERZEIT
Der Beginn der von VIP angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist VIP berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
VIP haftet im Fall des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für nicht mehr als 10% des Rechnungswertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
14. KÜNDIGUNG
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar.
Wird der Vertrag nicht bis zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.
Danach beträgt die Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der jeweiligen Vertragsdauer.
Die Kündigung des Vertrages ist schriftlich oder in Textform zu erklären.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für VIP insbesondere vor, wenn die Software in betrügerischer Absicht in Anspruch genommen wird, mit der Nutzung der Software gegen Strafvor-schriften verstoßen wird oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht, Zahlungen in unberechtigter Weise teilweise oder gänzlich eingestellt werden, für 6 Monate mit der Bezahlung des geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug geraten oder in einem längeren Zeitraum mit einem Betrag, der das Entgelt von 6 Monaten erreicht, in Verzug geraten oder sonst gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verstoßen wird.
Sofern VIP das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht VIP je gekündigtem Service-Vertrag ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 50% des Quartalspreises zu, der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungs-termin zu zahlen gewesen wäre, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden ist.
Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt VIP vorbehalten.
Wenn der Kunde den Vertrag kündigt oder VIP den Vertrag kündigen sollte, ist die Software zum vereinbarten Zeitpunkt nicht mehr nutzbar und sämtliche Lizenzen erlöschen.
15. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE VON VIP
Vorausgesetzt, der Kunde hat eine gültige Lizenz und er hat die Software direkt von VIP erworben, finden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unter Berücksichtigung der sonstigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen gegen VIP Anwendung.
Darüber hinaus garantiert VIP, dass die Software für einen Zeitraum von mindestens 360 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Lizenz zur Nutzung der Software arbeiten wird.
Nach spätestens 360 Tagen erfolgt ein Update, sofern sich die Rahmenbedingungen in der Abrechnung von zahnaerztlichen Leistungen geändert haben.
Falls die Software dieser Garantie nicht entspricht, wird VIP entweder
- die Software reparieren oder ersetzen,
oder
- den vom Endbenutzer gezahlten Preis erstatten.
Diese Garantie gilt nicht, wenn der Fehler der Software auf einen Unfall, Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist.
Für jede Ersatzlizenz gilt eine Garantie für die restliche Zeit des ursprünglichen Garantiezeitraumes oder für 30 Tage, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist.
Für Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, der sich aus dieser Garantie ergibt, haftet VIP nur gemäß der nachfolgenden Ziffern 17 und 18.
Die Software wurde für eine Vielzahl von Anwendern entwickelt und angeboten und nicht für besondere Zwecke eines Nutzers.
Der Kunde erkennt an, dass keine Software fehlerfrei ist.
Der Kunde erkennt an, dass die vorstehende Garantie die einzige von VIP gewährte Garantie in Bezug auf die Software ist.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16. MÄNGELRÜGE
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
17. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
VIP haftet für leichte Fahrlässigkeit ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen im Falle der Unmöglichkeit, des Leistungsverzugs, der Nichteinhaltung einer Garantie oder der Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung auf solche vertragstypischen Schäden beschränkt, mit denen bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen ist.
Eine über die Haftung nach den vorstehenden Absätzen hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dies gilt für sämtliche Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, nicht jedoch für eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss.
Sämtliche Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen gelten auch zu Gunsten der Organe und Erfüllungsgehilfen von VIP.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Die §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
18. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht wird dem Kunden nicht eingeräumt.
19. ANWENDBARES RECHT
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von VIP.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesen AGB niedergelegt.
20. GESAMTER VERTRAG; SALVATORISCHE KLAUSEL
Diese AGB (einschließlich aller Nachträge oder Ergänzungsvereinbarungen zu diesen AGB) stellen den vollständigen Vertrag zwischen Kunde und VIP dar.
Sie haben Vorrang vor allen vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschlägen und Zusicherungen in Bezug auf die Software oder jeden anderen Gegenstand dieser AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.